Kündigt sich Nachwuchs an, haben die werdenden Eltern verschiedene Möglichkeiten, das neue Familienmitglied abzusichern – je nach Einkommen und Versicherung der Eltern. Sofern der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist und sein monatliches Einkommen regelmäßig über 4.800 Euro liegt (ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.600 Euro; ab 2017), kann das Kind privat abgesichert werden. „Zudem ist es möglich, die Kindernachversicherung der privaten Versicherung zu nutzen – zu den Bedingungen des privat versicherten Elternteils ohne Gesundheitsprüfung“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP. In diesem Beispiel ist eine Aufnahme in die Familienversicherung einer gesetzlichen Kasse (GKV) nicht möglich. Alternativ kann das Kind zu einem eigenen Beitrag in der freiwilligen Absicherung der GKV versichert werden. „Welche Möglichkeiten bestehen und sich im konkreten Familienfall anbieten, können unsere Berater erklären“, so Michelsen.